Das österreichische Gesundheitssystem kämpft mit den Kosten für seine österreichischen Patienten die fleißig selbst oder über den Arbeitgeber in das staatliche Gesundheitssystem einzahlen, aber nicht mehr das herausbekommen was ihnen dafür zusteht. Viel zu lange Wartezeiten auf Behandlungen wie MRT, Operationen und kostspielige Medikamente. Hunderte wichtige Medikamente sind derzeit gar nicht lieferbar https://medicineshortage.basg.gv.at/vertriebseinschraenkungen Die erstatteten Kostensätze sinken, die vorgeschriebenen Kostenbeteiligungen steigen. Und da wäre noch ein besonderer Kostenfaktor, der das österreichische Gesundheitssystem belastet. Menschen, die über keine österreichische Staatsbürgerschaft verfügen, dafür aber über eine eCard oder eCard-Ersatzbelege und die so gut wie nichts in das System einzahlen. Es geht um eCards die sich in Besitz von „Fremden“ und „Asylanten“ befinden. Zu diesen Karten und ihren Kosten kann scheinbar niemand Auskunft geben.

Bereits im Februar 2025 berichtete BKFTV.at über ausländische Krankenkassen und ihre Schulden gegenüber dem österreichischen Sozialversicherungssystem.
Mit Stand Oktober 2024 betrugen diese mehr als 319,5 Millionen Euro. Rund 1,7 Milliarden Euro Verluste wird die Österreichische Gesundheitskasse bis 2024 anhäufen, so ihre eigene Prognose. Sowohl im Jahresbericht 2024 des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger, dem Jahresbericht 2024 der Sozialversicherung und dem Monitoringbericht der Zielsteuerung – Gesundheit 2023 (abgenommen Sommer 2024) sucht man die Wörter „Flüchtling, Asylant, Ausländer“ oder „Staatsbürgerschaft“ vergeblich. BKFTV.at hat sich auf die Spurensuche begeben.
Das Gesundheitsministerium (SPÖ) ist nicht für Auskünfte zu eCards zuständig
Die Fragen nach der Anzahl und den Kosten für Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft im österreichischen Gesundheitssystem sind schwer zu beantworten. Fragen zu Besitzern einer eCard oder von eCard-Ersatzbelegen die über keine österreichische Staatsbürgerschaft verfügen, konnte durch die zuständigen Stellen nicht beantwortet werden. Das Gesundheitsministerium teilt mit, dass der Antrag um Auskunftserteilung nach dem Auskunftspflichtgesetz nicht dem Wirkungsbereich des ho. Ressorts zuzurechnen ist. Es wird auf die Zuständigkeit der Sozialversicherungsträger bzw. des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger (dieser im Zusammenhang mit dem Themengebiet e-card) verwiesen. Für die SPÖ Gesundheitsministerin und SPÖ Staatssekretärin keine Zuständigkeit und somit auch keine Verantwortung für die Kosten im österreichischen Gesundheitssystem, die durch diese Menschen verursacht werden.
Die Österreichische Gesundheitskasse schweigt zu den Kosten und Anzahl der Karten
„Das Versicherungsverhältnis begründet sich in Österreich nicht auf Basis der Staatsbürgerschaft, sondern aufgrund einer aufrechten Beschäftigung oder einer ausdrücklichen gesetzlichen oder verordnungsmäßigen Einbeziehung“, so die Gesundheitskasse in einer Anfragebeantwortung. Wie viele eCards an Ausländer und Flüchtlinge ausgestellt sind, ist nicht bekannt. Somit kann praktischer Weise auch nichts zu den Kosten gesagt werden, welche diese Menschen im österreichischen Gesundheitssystem verursachen.
Vertriebene oder geflüchtete Ukrainer bekommen keine eCard
Die Kosten dieser Menschen werden über eCard-Ersatzbelege abgerechnet. Die Ausstellung dieser e-card-Ersatzbelege erfolgt für alle grundversorgten Fremden gemäß Z 19 und Z 21 der Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 28. November 1969 über die Durchführung der Krankenversicherung für die gemäß § 9 ASVG in die Krankenversicherung einbezogenen Personen. „Eine gesonderte Erfassung ukrainischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger erfolgt nicht“ so die ÖGK. Obwohl man zumindest diese eCards oder Ersatzbelegen personenmäßig genau zuordnen kann, werden keine Aufzeichnungen zu den Kosten geführt.
Identifikation zu eCards von einer Million Menschen ohne Foto ist zwar schwierig – abgerechnet wird trotzdem
Mit Stand 14. April 2025 gab es 1.031.688 gültige e-cards ohne Foto. Sämtliche Karten von Personen, für die kein Foto in den entsprechenden Registern (vgl. § 31a Abs. 8 ASVG) verfügbar ist und die auch trotz Verpflichtung keines beigebracht haben, wurden mit Ablauf der Übergangsfrist Ende Dezember 2023 gesperrt. Diese Personen können daher Leistungen nur mehr mit e-card-Ersatzbelegen in Anspruch nehmen. Die Kosten dieser Leistungen sind nicht bekannt.
Dachverband der österreichischen Sozialversicherungen nicht auskunftsfähig
Für den österreichischen Hauptverband der Sozialversicherungen ist die Staatsbürgerschaft für das Versicherungs- und Leistungsrecht der Sozialversicherung grundsätzlich nicht relevant. Das Versicherungsverhältnis gründet sich nicht auf Basis der Staatsbürgerschaft, sondern auf einer aufrechten Beschäftigung oder einer ausdrücklichen gesetzlichen oder verordnungsmäßigen Einbeziehung. Gleicher Textbaustein wie schon die ÖGK.
Keine Staatsbürgerschaft gespeichert, kein Status als Flüchtling oder Asylant gespeichert
Der Dachverband teilte uns mit, dass das Kriterium „Staatsbürgerschaft“ in den Daten der Sozialversicherung nicht durchgehend erfasst wird. Unter anderem ist auch im e-card-System weder die Staatsbürgerschaft noch ein Status wie „Flüchtling“ oder „Asylant“ gespeichert.
eCard nur der Zugangsschlüssel zu erfüllten Ansprüchen
Die e-card bzw. der e-card-Ersatzbeleg ist lediglich der „technische Zugangsschlüssel“ zum Nachweis der erfüllten Anspruchsvoraussetzungen. Demnach entstehen Kosten für die Gesundheitsversorgung nicht auf Grundlage von e-cards bzw. e-card-Ersatzbelegen, sondern auf Basis erfüllter Anspruchsvoraussetzungen. Die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen ist dabei – wie bereits festgestellt – nicht an die Staatsbürgerschaft gebunden.
Die demografische Entwicklung stellt Kassen vor große Herausforderungen
Peter McDonald, derzeit Vorsitzender im Dachverband der Sozialversicherungsträger, sieht das österreichische Gesundheitssystem vor großen Herausforderungen. Er sorgt sich angesichts der demografischen Entwicklung und der damit verbundenen steigenden Inanspruchnahme der Leistungen um die künftige Finanzierbarkeit des Gesundheitswesens.
Gesundheitskosten explodieren
Statistik Austria dazu in einer Analyse: „Die laufenden Gesundheitsausgaben im Jahr 2024 lagen in Österreich bei 57,03 Mrd. Euro oder 11,8 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Im Vergleich zu 2023 erhöhten sich die nominellen Ausgaben für Gesundheitsleistungen und -güter damit um 4,25 Mrd. Euro bzw. um 8,0 % – dies ergab eine erste Schätzung von Statistik Austria. Dieser Anstieg ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Ausgaben in allen Bereichen des Gesundheitswesens spürbar zugenommen haben, während das nominelle BIP im gleichen Zeitraum nur geringfügig wuchs“, so Thomas Burg in der Statistik Austria.“
Die Probleme und auch die Bilanzverluste sind seit Jahren bekannt
MedMedai berichtete dazu bereits 2023: „Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) rechnet für das Jahr 2023 mit einem Bilanzverlust von 386 Millionen Euro. Das ergibt die vierteljährliche Gebarungsvorschaurechnung für November. Die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) prognostiziert für 2023 ein Minus von 60,4 Millionen Euro für die Sparte Krankenversicherung. Dennoch geben sich beide Kassen optimistisch. Die Österreichischen Gesundheitskasse verwalte ein Budget von 18,7 Milliarden Euro, die Verluste seien „nur 2 Prozent des Gesamtbudgets“, teilt die Kasse mit. Durch immer mehr Arztbesuche im niedergelassenen Bereich steigen dort die Kosten stetig an, während die Auslastung der Spitäler zurückgeht. Die Kassenärzt:innen müssten damit die Folgen von Engpässen und gesperrten Abteilungen ausgleichen und hätten dadurch bis zu zehn Prozent mehr Patientenkontakte. „Die ÖGK zahlt dennoch jedes Jahr mehr in die Krankenanstaltenfonds ein. Im Jahr 2023 sind es insgesamt 4,7 Milliarden Euro, das sind somit 330 Millionen Euro bzw. 7,4 Prozent mehr als im Vorjahr“, schreibt die Kasse in ihrer Vorschaurechnung. Ähnlich argumentiert die SVS: Der größte Kostenfaktor sind die Zahlungen an die Länder für den Krankenanstaltenfonds in der Höhe von 657 Millionen Euro. 638 Millionen Euro werden für den Bereich „ärztliche Hilfen“ ausgegeben und 471 Millionen Euro für Heilmittel.“
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Somit bleibt es ein Staatsgeheimnis welche Kosten fremde Menschen ohne Staatsbürgerschaft, jedoch ausgestattet mit einer eCard oder eCard-Ersatzbelegen verursachen. Egal ob Informationsauskunftsgesetz oder Informationsfreiheitsgesetz. Die Anfragen gehen alle ins Leere. Denn der Staat hat anscheinend vorgesorgt, dass gewisse Auskünfte einfacht nicht möglich sind und dies auch zukünftig so bleibt. Ändern könnten das die Abgeordneten im Parlament. Das Interesse dazu ist bei ÖVP, SPÖ und NEOS zuordenbaren Abgeordneten scheinbar gering. Somit werden die Gesundheitskosten weiter explodieren und demnächst das gesamte System implodieren.
Netzfund: „Eine Implosion passiert, wenn der Druck von außen zu stark auf ein Objekt mit einem Hohlraum wirkt und das Objekt den Außendruck nicht mehr ausgleichen kann. Infolgedessen wird das Objekt schlagartig zerdrückt“ Ende und Aus – hu –
Quellen:
Auskunftserteilung Gesundheitsministerium, Österreichische Gesundheitskasse und Dachverband der österreichischen Sozialversicherungen.
https://bkftv.at/2025/02/21/breaking-news-sozialversicherungen-millionen-schulden/
https://www.medmedia.at/relatus-med/krankenkassen-tief-im-minus/
https://orf.at/stories/3403411/
Download Erstattungskodex:
https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/load?contentid=10008.792924&version=1737369921
Für alle betroffenen Firmen, Institutionen, Personen und Verantwortlichen wie Zuständigen gilt die Unschuldsvermutung. (hu) ++ende++
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Herbert Unger – freier Journalist bei bkftv.at herbert.unger@bkftv.at oder 06645344908 Meine Artikel: https://bkftv.at/author/hu/ Schreiben Sie mir zum Thema Vertrauliche Kommunikation über: Threema ID hcclnoname: WUU3ZJJV Signal-Messenger oder persönliche Treffen: Face-to-Face |